Schulisches Konzept zur Anwesenheitskontrolle von Schüler/innen
Liebe Eltern,
Ereignisse in jüngster Zeit haben nochmals deutlich gemacht, wie wichtig eine sorgfältige Anwesenheitskontrolle der Schüler/innen sowie eine schnelle Information der Eltern in Fällen unentschuldigter Abwesenheit minderjähriger Schüler/innen ist. Hierbei ist ein enges Zusammenwirken zwischen Schulen, Lehrkräften und Eltern unabdingbar. [...]
Weitere Informationen im Elternbrief: Elternbrief Konzept Anwesenheitskontrolle.pdf
Krankmeldung
Laut § 22 Abs. 1 der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen (vom 10.10.2008) ist es Pflicht Schülerinnen und Schüler vor Unterrichtsbeginn krank zu melden.
Folgende Angaben sind notwendig:
- Name des Kindes
- Klasse
- Grund der Erkrankung
- voraussichtliche Dauer der Erkrankung
E-Mail: (grundschule.osburg(at)ruwer.de) bis 7:45 Uhr
oder telefonisch unter: 06500-288 (7:30-7:45 Uhr)
oder Abmeldung per Sdui-App
Für bis zu drei Tage reicht uns Ihre persönliche Mitteilung über die Erkrankung aus, ab dem vierten Tag benötigen wir auch ein schriftliches Entschuldigungsschreiben. Zieht sich die Erkrankung über mehr als eine Woche hin, reichen Sie uns bitte ein ärztliches Attest nach.
Es gibt meldepflichtige Erkrankungen, über die wir die Eltern der Klasse Ihres Kindes und in manchen Fällen auch das Gesundheitsamt unterrichten müssen (z. B. auch neuerdings wieder klassische Kinderkrankheiten). Einen Überblick über diese Erkrankungen und Verhaltensempfehlungen zur Prävention einer Ausbreitung finden Sie in folgen Broschüren:
Belehrungsbogen für Eltern (deutsch)
Belehrungsbogen für Eltern (Fremdsprachen)
Diese Tabelle finden wir als Schule sehr hilfreich bei der Frage:
"Was muss/kann ich tun, wenn mein Kind krank ist?"



Download: Wiederzulassungstabelle für Kitas und Grundschulen
Kopflausbefall
Sollten Sie einen Kopflausbefall bei Ihrem Kind feststellen: Haben Sie keine Sorge, das kommt in den “besten Familien” vor! Informieren Sie uns bitte umgehend darüber und schicken Sie Ihr Kind erst wieder in die Schule, wenn es sicher frei von Läusen und Nissen ist. Sie können sich auch sofort an einen Arzt wenden, der Sie bei der Behandlung berät. Sollten noch Geschwister im Haushalt wohnen, die eine Kita oder eine andere Schule besuchen, so geben Sie auch bitte dort den Hinweis auf verstärkte Aufmerksamkeit. Sollte es in kurzen Abständen erneut zu einem Befall kommen, kann ihr Kind die Schule erst wieder besuchen, wenn ein Arzt den Behandlungserfolg attestiert.
Wichtige Verhaltenshinweise können Sie der folgenden Broschüre entnehmen:
Kopfläuse
Beratung
Neben der Beratung in allen schulischen Fragen, die wir Ihnen nach bestem Wissen durch unsere eigenen Kräfte bieten, möchten wir Sie auch auf professionelle Institutionen aufmerksam machen, die unser Angebot gegebenenfalls ergänzen können. Die meisten sind in Trier angesiedelt, daher können Sie sich für alle Bereiche im Beratungsverzeichnis für Trierer Schulen orientieren. “Lernen vor Ort” hat die Informationen auch gebündelt auf der Internetseite der Stadt Trier zur Verfügung gestellt.
Schulbus im Winter
(winterliche Ausnahmesituation)
Eine Wartezeit auf den Schulbus beträgt bei extremen winterlichen Verhältnissen ca. 20 Minuten.
Die Eltern sind nicht verpflichtet, die Kinder zur Schule zu bringen, wenn klar erkennbar ist, dass Busse nicht mehr fahren können. Der Transport der Kinder zur Schule durch die Eltern geschieht freiwillig! Dann werden die Kinder auch nach Schulschluss von den Eltern wieder abgeholt. Es ist auch sinnvoll, sich in solchen Ausnahmesituationen zu Fahrgemeinschaften zusammen zu schließen. Dies liegt ebenfalls im Ermessen der Eltern.