Fahrtenkonzept

 

Fahrtenkonzept der Grundschule Osburg

1. Einleitung

Lernen geschieht ganzheitlicher, lebendiger, wirklichkeitsnäher und umfassender, wenn neben der theoretischen Erarbeitung anschauliches Erleben vor Ort und in der Lebenswirklichkeit hinzukommen. Das über die reguläre Unterrichtszeit hinausgehende Zusammensein bei Wandertagen, Wander- und Klassenfahrten bietet neue Lern- und Lebenschancen. Das Selbstkonzept des Lernens wird in besonderer Weise gefördert und weiterentwickelt, indem projektorientiert, fächer- und lernortübergreifend, handlungsbezogen, forschend und experimentell gearbeitet werden kann. Lernen und Leben in der Gemeinschaft fordern und fördern soziales, kooperatives aber auch individuell selbstgesteuertes und selbst-verantwortliches Miteinander. Das Leben in einer Gruppe erfordert gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme. Bei der Bewältigung auftretender Konflikte gewinnen die Schüler in konkreten Situationen Erfahrungen und Erkenntnisse, die ihre soziale Kompetenz auf besondere Weise stärken. Klassenfahrten sind für die positive Entwicklung des sozialen Gefüges einer Klasse daher von unschätzbarem Wert. In unserer Schule gehören Gemeinschafts- und Persönlichkeitserfahrungen durch Wandertage und Klassenfahrten zum integrativen und damit unverzichtbaren Bestandteil des Schullebens und sind durch das Fahrtenkonzept geregelt.

„ […]Schulwanderungen und Schulfahrten ergänzen und bereichern vielfältig den Unterricht, sie sind für das Schulleben von großer Bedeutung. Schülerinnen und Schüler können bei solchen Schulveranstaltungen neue Erfahrungen gewinnen. Das gegenseitige Verstehen in der Gruppe und mit den begleitenden Lehrerinnen und Lehrern wird gefördert, der Sinn für die Gemeinschaft gestärkt und die Bereitschaft geweckt, sich für andere einzusetzen und Verantwortung zu übernehmen. Schulwanderungen und Schulfahrten sollen Bezug zum Unterricht haben. […]“ (Deutscher Bildungsserver)

2. Rechtliche Rahmenbedingungen

  • Die Schulkonferenz legt den Rahmen für Schulwanderung und Schulfahrten einschließlich Höchstdauer und Kostenobergrenze fest. Die Kostenobergrenze ist möglichst niedrig anzusetzen.
  • Die Klassenlehrer/innen entscheiden über Ziel, Programm und Dauer der Fahrt unter Beachtung des von der Schulkonferenz festgelegten Rahmens. Bei Veranstaltungen mit erhöhten finanziellen Belastungen ist in einer Klassenversammlung darüber geheim abzustimmen.
  • Den Eltern ist durch eine frühzeitige Planung Gelegenheit zu geben, die anfallenden Kosten anzusparen.

3. Teilnahmepflichten

  • Schüler/innen sind zur Teilnahme verpflichtet und sind nach SGB VII gegen Unfall versichert. (Schulveranstaltung)
  • Befreiung kann nur in besonderen Ausnahmefällen unter Vorlage einer schriftlichen Begründung erteilt werden. Bei mehrtägigen Klassenfahrten wird die Befreiung erteilt, wenn die Eltern auch nach einem Gespräch über Ziele und Inhalt der Fahrt aus gravierenden erzieherischen oder religiösen Gründen bei ihrer Entscheidung bleiben.
  • Befreite Schüler/innen werden mit Arbeitsmaterialien für die Beschulung mit Arbeit ausgestattet.

 

Das Fahrtenkonzept ab dem Kalenderjahr 2018

Seit einigen Jahren reisen die Schüler/innen des 4. Schuljahres vornehmlich zu zwei Ausflugszielen. Die Erfahrungen aus diesen Fahrten fließen damit maßgeblich in das zukünftige Konzept ein, das gemeinsame mehrtägige Schulfahrten in einem bestimmten Rhythmus vorsieht.

Nach der positiv ausgefallenen Evaluationen der bisherigen Schulfahrten zu den bisherigen Zielorten wurde in einer Lehrerkonferenz beschlossen, dass eine mehrtägige Klassenfahrt (3 Tage – 2 Übernachtungen) im vierten Schuljahr durchgeführt wird. Die sogenannte Obergrenze pro Schüler/in für eine mehrtägige Klassenfahrt wird mit 140 Euro festgesetzt. Für manche Schüler/innen, die z.B. fünf Jahre in der Grundschule verbleiben, stehen ggf. zwei Klassenfahrten an.

Darüber hinaus finden Wanderungen in die Schulumgebung statt. Diese richten sich nach Begebenheiten der einzelnen Lerngruppen/Klassenstufen und dienen dazu, die Schulumgebung kennenzulernen und außerschulische Lernorte aufzusuchen.

Weiterhin können nach Beschluss der Klassenpflegschaft eintägige Fahrten in die weitere Schulumgebung organisiert werden. Sie sind konkret an fachliche Inhalte des Unterrichts (z.B. Zoo, Abfalldeponie, Museum usw.) angebunden.

Alle Lerngruppen der Schule besuchen im Verlauf eines Schuljahres nach Beschluss der Gesamtkonferenz eine Kulturveranstaltung, z.B. das Theater in Trier oder die Tufa in Trier.

 

Die Gesamtkosten für alle Schulfahrten und Schulwanderungen eines Kindes während der Grundschulzeit sollen 250 Euro nicht überschreiten.

 

Download: Fahrtenkonzept der GS Osburg.pdf

Nach oben