Krankmeldung


 

Die Krankmeldung Ihres Kindes ist nun auch über E-mail möglich.

Laut § 22 Abs. 1 der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen (vom 10.10.2008) ist es Pflicht Schülerinnen und Schüler vor Unterrichtsbeginn krank zu melden.

Folgende Angaben sind notwendig:

 Name des Kindes

Klasse

Grund der Erkrankung 

voraussichtliche Dauer der Erkrankung

 

E-Mail entweder über den E-mail-Button in der Navigationsleiste oder direkt hier über 

Krankmeldung

Diese Krankmeldung ersetzt bei längerfristigen Erkrankungen nicht die schriftliche Entschuldigung.

 

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