Krankmeldung
Die Krankmeldung Ihres Kindes ist nun auch über E-mail möglich.
Laut § 22 Abs. 1 der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen (vom 10.10.2008) ist es Pflicht Schülerinnen und Schüler vor Unterrichtsbeginn krank zu melden.
Folgende Angaben sind notwendig:
Name des Kindes
Klasse
Grund der Erkrankung
voraussichtliche Dauer der Erkrankung
E-Mail entweder über den E-mail-Button in der Navigationsleiste oder direkt hier über
Diese Krankmeldung ersetzt bei längerfristigen Erkrankungen nicht die schriftliche Entschuldigung.